Erst die Montage – dann Geld zurück

18.07.2011: Endlich packt man es an: Das Traumbad soll verwirklicht werden oder der Heizkessel noch vor dem nächsten Winter erneuert. Maßnahmen, die manchmal notwendig sind und manchmal eine luxuriöse Besonderheit – immer jedoch mit einigen Investitionen verbunden. Was hierbei allzu schnell vergessen wird: Bei Renovierungen und Instandhaltungen kann der Eigentümer auch als Hausbewohner die Lohnnebenkosten der Arbeiten steuerlich geltend machen.

Das war früher nicht der Fall. Doch bereits seit dem 1. Januar 2006 sind Teile der Handwerkerrechnung (die Lohnkosten, nicht aber die Materialkosten) bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerlich absetzbar. Pro Jahr können ganze 3.000 Euro Bruttolohnkosten geltend gemacht werden.

Hierauf gewährt das Finanzamt wiederum einen Steuerbonus von 20 Prozent, also immerhin eine Rückzahlung von 600 Euro. Natürlich müssen die Kosten auf den Rechnungen gesondert aufgeführt und die Bezahlung, etwa per Überweisung und Kontoauszug, entsprechend belegt werden.

Doch das ist gar kein Problem, sprechen Sie uns bei der nächsten Montage einfach darauf an. Diesen Vorteil sollten Sie sich nicht entgehen lassen.

Quelle: ZVSHK


> zurück

Die Kälte kann kommen

11.11.2011: Das Ende des Sommers 2011 fand offiziell bereits am 23. September statt. Doch bekommen wir es nur allmählich zu spüren, wenn sich die Tage langsam verengen...

> mehr lesen


Neue Trinkwasserverordnung

10.10.2011: In unserem Alltag steht das Element Wasser im Mittelpunkt. Unsere Trinkwassernutzung braucht daher strenge Regelungen.

Allein der Unterschied zwischen Trinkwasser und Betriebs- oder...

> mehr lesen


Ihr ganzjährig trockener Keller

19.09.2011: Fragt man in diesen Tagen jemanden nach dem Sommer dieses Jahres, so wird man wohl häufig die Gegenfrage hören: „Sommer ... war da etwas?“ Man nähert...

> mehr lesen