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Neue Trinkwasserverordnung
In unserem Alltag steht das Element Wasser im Mittelpunkt. Unsere Trinkwassernutzung braucht daher strenge Regelungen.
Allein der Unterschied zwischen Trinkwasser und Betriebs- oder Nutzwasser ist enorm: Niemand würde seinen Kaffee in einem Heizkörper auf Stufe „5“ brühen oder seine Badewanne mit Nutzwasser befüllen wollen. Damit das Trinkwasser aus dem Wasserhahn gesundheitlich und sensorisch einwandfrei bleibt, sind jedoch strenge Auflagen erforderlich.Das Bundesministerium für Gesundheit hat diese Trinkwasserverordnung (TrinkwV) nun aktualisiert. Seit dem 1. November 2011 gelten neue Regelungen, die besonders für Hauseigentümer interessant sein dürften. Denn diese sind dazu verpflichtet, den Verbraucher bzw. den Mieter über die Qualität des Trinkwassers (ggf. über die Ergebnisse einer Trinkwasseranalyse und die zur Aufbereitung verwendeten Stoffe) zu informieren. Das sollte entweder schriftlich oder durch einen Aushang geschehen.
Die wichtigsten Punkte der neuen Trinkwasserverordnung in Kürze:
- Es dürfen nur Fachleute an Trinkwasser-Installationen arbeiten.
- Die vorgeschriebene Temperatur-Einstellung am Trinkwassererwärmer beträgt 60°C.
- Die Trinkwasseranlage (insbesondere die Filter) muss mindestens einmal im Jahr gewartet werden (Gefahr durch Legionellen).
- Die Trinkwasser-Installationen dürfen nicht über einen längeren Zeitraum ungenutzt bleiben. Sie müssen regelmäßig betrieben werden.
- Sämtliche Werkstoffe und Materialien, die mit dem Trinkwasser in Berührung kommen, müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen (Prüfstellennachweis).
- Trinkwasser-Installationen sind von Nichttrinkwasseranlagen durch spezielle Maßnahmen zu trennen. Diese Sicherungseinrichtungen sind nach DiN EN 1717 geregelt.
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